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Schulungsmaterial

Schulungsmaterial (engl. "Educational Material") wird bei der Zulassung oder Änderung der Zulassung eines

Arzneimittels angeordnet, wenn in der medizinischen Praxis zusätzlich zu Fach- und Gebrauchsinformation besondere

Informationen zur Minimierung von Arzneimittelrisiken für erforderlich gehalten werden.

Nähere Informationen über Schulungsmaterial finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und

Medizinprodukte (BfArM).

Auflistungen der Wirkstoffe bzw. Warenzeichen, für die Schulungsmaterial beauflagt wurde, finden Sie unter:

Auflistung Schulungsmaterial BfArM.



Damit die zu vermittelnden Inhalte unabhängig vom verordneten bzw. angewendeten, individuellen Arzneimittel

gleichermaßen von den Zielgruppen wahrgenommen werden, beim Anwender nicht zur Verwirrung führen und die

notwendigen Schulungsunterlagen die höchstmögliche Akzeptanz erfahren (siehe hierzu auch GVP Modul XVI

Addendum I, EMA-Good Pharmacovigilance Practices), soll das Schulungsmaterial einheitlich sein, auch wenn das

Arzneimittel von verschiedenen pharmazeutischen Unternehmern vertrieben wird. Zudem kann es vorkommen, dass

Schulungsmaterial durch den originären Zulassungsinhaber zu einem späteren Zeitpunkt verändert bzw. ergänzt wird.

Um sicherzustellen, dass ausschließlich immer die aktuelle Version verwendet wird, verweisen wir auf das

Schulungsmaterial des originären Zulassungsinhabers in der aktuellen Version.


Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial finden Sie unter:

https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/Schulungsmaterial/Wirkstoff

/_node_Wirkstoff.html

Sollte unter den vorgenannten Links für ein betroffenes Arzneimittel kein Schulungsmaterial eingestellt sein, so

empfehlen wir Ihnen, unmittelbar mit dem originären Zulassungsinhaber Kontakt aufzunehmen.

Regelmäßig finden sich die jeweiligen Materialien bzw. Informationen in der aktuellsten Version auf der Webseite des

originären pharmazeutischen Unternehmers bzw. auf der jeweiligen Produkt-Website.