Schulungsmaterial
Schulungsmaterial (engl. "Educational Material") wird bei der Zulassung oder Änderung der Zulassung eines
Arzneimittels angeordnet, wenn in der medizinischen Praxis zusätzlich zu Fach- und Gebrauchsinformation besondere
Informationen zur Minimierung von Arzneimittelrisiken für erforderlich gehalten werden.
Nähere Informationen über Schulungsmaterial finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM).
Auflistungen der Wirkstoffe bzw. Warenzeichen, für die Schulungsmaterial beauflagt wurde, finden Sie unter:
Auflistung Schulungsmaterial BfArM.
Damit die zu vermittelnden Inhalte unabhängig vom verordneten bzw. angewendeten, individuellen Arzneimittel
gleichermaßen von den Zielgruppen wahrgenommen werden, beim Anwender nicht zur Verwirrung führen und die
notwendigen Schulungsunterlagen die höchstmögliche Akzeptanz erfahren (siehe hierzu auch GVP Modul XVI
Addendum I, EMA-Good Pharmacovigilance Practices), soll das Schulungsmaterial einheitlich sein, auch wenn das
Arzneimittel von verschiedenen pharmazeutischen Unternehmern vertrieben wird. Zudem kann es vorkommen, dass
Schulungsmaterial durch den originären Zulassungsinhaber zu einem späteren Zeitpunkt verändert bzw. ergänzt wird.
Um sicherzustellen, dass ausschließlich immer die aktuelle Version verwendet wird, verweisen wir auf das
Schulungsmaterial des originären Zulassungsinhabers in der aktuellen Version.
Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial finden Sie unter:
Sollte unter den vorgenannten Links für ein betroffenes Arzneimittel kein Schulungsmaterial eingestellt sein, so
empfehlen wir Ihnen, unmittelbar mit dem originären Zulassungsinhaber Kontakt aufzunehmen.
Regelmäßig finden sich die jeweiligen Materialien bzw. Informationen in der aktuellsten Version auf der Webseite des
originären pharmazeutischen Unternehmers bzw. auf der jeweiligen Produkt-Website.